Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp und den achtstreifigen Ausbau der Autobahn A 40 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen ist rechtskräftig. Bis zum 4. Februar 2019 lag er in den Stadtverwaltungen der von den Planungen betroffenen Kommunen aus. Am 4. März 2019 endete die Frist, um gegen den Beschluss zu klagen. Da innerhalb dieser Frist keine Klagen eingegangen sind, besteht nun vollziehbares Baurecht.

„Der Verlauf zeigt, wie gut geplant, wie gut im Planfeststellungsverfahren gearbeitet worden ist und wie gut das Projekt im Vorfeld kommuniziert wurde“, sagt NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst. „So sieht es aus, wenn man aufs Tempo drückt für schnelleres Vorankommen in NRW.“

Nachdem nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, gilt es, auf dieser Grundlage die Ausschreibungsunterlagen für die Baumaßnahmen zu erstellen.

Vorgezogene bauliche Maßnahmen – hierzu gehören Leitungsverlegungen, die Herstellung von Baustellenzuwegungen, die Kampfmittelsondierung und die Erstellung von Entwässerungsanlagen – werden nun schnellstmöglich realisiert. Vorgesehen ist, hier ab Sommer 2019 mit den Arbeiten zu beginnen.

„Das bisher vorgelegte Tempo ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich“, sagt DEGES Bereichsleiter Dr. Udo Pasderski. Die DEGES als beauftragte Projektmanagementgesellschaft hat sich für die dargelegten Schritte einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt. Bereits drei Jahre nach Baubeginn der Rheinbrücke sollen auf dem neuen, südlichen Überbau pro Fahrtrichtung drei Fahrstreifen – bisher sind es zwei Fahrstreifen je Richtung – zur Verfügung stehen. Dies führt durch die Entspannung der Verkehrssituation zu einer nachhaltigen Entlastung für Pendler und die regionale Wirtschaft.

Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig: Für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp im Zuge der A 40 besteht vollziehbares Baurecht

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp und den achtstreifigen Ausbau der Autobahn A 40 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen ist rechtskräftig. Bis zum 4. Februar 2019 lag er in den Stadtverwaltungen der von den Planungen betroffenen Kommunen aus. Am 4. März 2019 endete die Frist, um gegen den Beschluss zu klagen. Da innerhalb dieser Frist keine Klagen eingegangen sind, besteht nun vollziehbares Baurecht.

„Der Verlauf zeigt, wie gut geplant, wie gut im Planfeststellungsverfahren gearbeitet worden ist und wie gut das Projekt im Vorfeld kommuniziert wurde“, sagt NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst. „So sieht es aus, wenn man aufs Tempo drückt für schnelleres Vorankommen in NRW.“

Nachdem nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, gilt es, auf dieser Grundlage die Ausschreibungsunterlagen für die Baumaßnahmen zu erstellen.

Vorgezogene bauliche Maßnahmen – hierzu gehören Leitungsverlegungen, die Herstellung von Baustellenzuwegungen, die Kampfmittelsondierung und die Erstellung von Entwässerungsanlagen – werden nun schnellstmöglich realisiert. Vorgesehen ist, hier ab Sommer 2019 mit den Arbeiten zu beginnen.

„Das bisher vorgelegte Tempo ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich“, sagt DEGES Bereichsleiter Dr. Udo Pasderski. Die DEGES als beauftragte Projektmanagementgesellschaft hat sich für die dargelegten Schritte einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt. Bereits drei Jahre nach Baubeginn der Rheinbrücke sollen auf dem neuen, südlichen Überbau pro Fahrtrichtung drei Fahrstreifen – bisher sind es zwei Fahrstreifen je Richtung – zur Verfügung stehen. Dies führt durch die Entspannung der Verkehrssituation zu einer nachhaltigen Entlastung für Pendler und die regionale Wirtschaft.