Verkehrsprojekte

Hier erhalten Sie einen Überblick über den Fortschritt der DEGES-Projekte in Berlin.


A 100: Faktencheck klärt Missverständnisse zum Thema Lärmschutz beim Ersatzneubau der Westendbrücke auf

Im Zuge der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurde in der Öffentlichkeit unter anderem das Thema Lärmschutz intensiv diskutiert. Die Sonderausgabe des Informationsdienstes beantwortet wichtige Fragen zum Thema und geht auf Missverständnisse ein.

Der Faktencheck „Lärmschutz“ beim Ersatzneubau der Westendbrücke ist jetzt zum Download verfügbar
Der Faktencheck „Lärmschutz“ beim Ersatzneubau der Westendbrücke ist jetzt zum Download verfügbar | Bildnachweis: Hintergrundfoto Freepik.com, Broschüre DEGES

Spart die DEGES beim Ersatzneubau der Westendbrücke tatsächlich am Lärmschutz? Diese Frage haben sich in den vergangenen Wochen möglicherweise all jene gestellt, die die öffentliche Diskussion um die Planungen für den Ersatzneubau der Westendbrücke verfolgt haben. Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Auch anderen Behauptungen, die in den vergangenen Wochen fälschlicherweise in der Öffentlichkeit erhoben wurden, möchte die DEGES eindeutige Tatsachen entgegenstellen und so Missverständnisse ausräumen. Der vorliegende Faktencheck erläutert das Vorgehen bei der Prüfung verschiedener Lärmschutzmaßnahmen, zeigt auf, welche Kriterien bei der Abwägung einbezogen wurden, und erläutert transparent das geplante Lärmschutzkonzept.

Richtig ist:

  • Die DEGES hat im Rahmen der Planung verschiedene Möglichkeiten des Lärmschutzes umfassend geprüft.
  • Die vorgelegten Planungen der DEGES, die eine Kombination aus lärmminderndem Fahrbahnbelag und passivem Lärmschutz vorsehen, verbessern die Lärmsituation für rund 600 Menschen im Umfeld der Westendbrücke.
  • Die in der öffentlichen Diskussion immer wieder geforderten Lärmschutzwände bringen nur eine geringe Entlastung, aber zahlreiche Nachteile für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gebäude im Umfeld der Westendbrücke.
  • Eine Einhausung der Westendbrücke ist keine gute Variante für den Lärmschutz – und das nicht nur aus Kostengründen.
  • Die DEGES begleitet den Ersatzneubau der Westendbrücke mit einem offenen Dialog und einer transparenten Kommunikation.

Wir sind überzeugt: Das Lärmschutzkonzept, das als Teil der Planfeststellungsunterlagen zur Genehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt eingereicht wurde, ermöglicht die höchste Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner und ist wirtschaftlich, technisch und baulich am besten umsetzbar.

Den Faktencheck können Sie an dieser Stelle herunterladen.

Aktueller Stand des Projekts: Genehmigungsverfahren läuft

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat die Planfeststellungsunterlagen im Zeitraum vom 29. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024 auf der Internetseite des FBA und im UVP-Portal des Bundes (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Einwendungsfrist lief bis einschließlich 29. Juli 2024. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden zunächst durch das FBA gesichtet und dann an die DEGES weitergeleitet. Auf die Dauer des weiteren Verfahrens hat die DEGES keinen Einfluss. Aktuell gehen wir davon aus, dass ein Baubeginn (vorgezogene Baumaßnahmen) frühestens im Jahr 2025 möglich sein wird.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Projektwebseite zum Ersatzneubau der Westendbrücke.


A 100/A 115: Rückblick auf den Erörterungstermin zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm

Im Rahmen des Erörterungstermins ging die DEGES auf die erhobenen Einwendungen gegen das Projekt ein und erläuterte Inhalte und Rahmenbedingungen der Planung. Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden von der Genehmigungsbehörde, dem Fernstraßen-Bundesamt, in die anstehende Entscheidung zur Planfeststellung mit einbezogen.

Ansicht der neuen Anschlussstelle Messedamm
Die zur Genehmigung eingereichte Lösung für Lage und Ausgestaltung der neuen Anschlussstelle Messedamm wurde im Rahmen des Dialogverfahrens von DEGES und Betroffenen gemeinsam entwickelt | Bildnachweis: Visualisierung, DEGES

Unter der Federführung des Fernstraßen-Bundesamts (FBA) fand im Zeitraum vom 26. April bis zum 16. Mai 2024 der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm statt. Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Die Teilnahme war für diejenigen möglich, die im Zuge der zuvor erfolgten Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Januar und Februar 2023 fristgerecht Einwendung gegen das Projekt erhoben hatten.

Erörterungstermine dienen dem besseren Verständnis der verschiedenen Positionen

Insgesamt waren im Vorfeld 1.560 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch das Projekt betroffen fühlen, sowie 73 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beim FBA eingegangen. Diese wurden zur Beantwortung an die DEGES weitergegeben.

Ziel des Erörterungstermins war es, der Planfeststellungsbehörde, dem Vorhabenträger und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu den eingereichten Einwänden und Stellungnahmen auszutauschen und die unterschiedlichen Positionen besser zu verstehen. Dadurch sollen mögliche Lösungen erarbeitet werden, um die Bedenken der Betroffenen bei der Realisierung des Vorhabens zu berücksichtigen.

Auf Basis der Unterlagen, der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins wird das FBA im weiteren Verfahren entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss wie beantragt oder mit Auflagen erlassen wird.

Eingereichte Planung ist Ergebnis eines umfassenden planungsbegleitenden Dialogs der DEGES

Die formelle Beteiligung ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens beim Fernstraßen-Bundesamt. Dem vorangegangen war ein umfassender Dialog- und Beteiligungsprozess im Zuge der sogenannten informellen Beteiligung, mit dem die DEGES die Planung begleitet hat. Im Zuge des Dialogs mit dem Land Berlin, dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vertreterinnen und Vertretern der Anwohnerschaft ist es gelungen, für einige besonders umstrittene Punkte der Planung, darunter die Lage und Ausgestaltung der neuen Anschlussstelle Messedamm, gemeinsam Lösungen zu finden. Die zur Genehmigung eingereichte Planungsvariante kommt so gut wie möglich den Interessen der gesamten Öffentlichkeit – also sowohl der Anwohnerinnen und Anwohner als auch der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf der Berliner Stadtautobahn – entgegen und ist innerhalb des gesetzten Rahmens aus rechtlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten umsetzbar.

Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und rechtskräftig ist, können die Baumaßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung der Leistungsfähigkeit des Autobahndreiecks Funkturm beginnen.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Projektwebseite zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.


A 100: Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke

Nach der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Sommer 2023 hat das Fernstraßen-Bundesamt die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und an die DEGES weitergeleitet.

Visualisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
Das Projekt umfasst neben dem dringend erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auch den Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und verkehrlichen Leistungsfähigkeit | Bildnachweis: Leonhardt, Andrä und Partner

Die Planfeststellungsunterlagen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wurden im Zeitraum vom 8. August 2023 bis einschließlich 7. September 2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt öffentlich ausgelegt. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen vierwöchigen Auslegungsfrist hatten Interessierte zum einen die Möglichkeit, die Unterlagen vor Ort beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin und im Amt Schenkenländchen in Teupitz einzusehen. Zum anderen standen die Unterlagen auf der Internetseite des FBA zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Die DEGES unterstützte die Auslegung und bot vor Ort Hilfestellung bei der Orientierung und Einsichtnahme in die Unterlagen

Innerhalb des Auslegungszeitraums begleiteten Planerinnen und Planer der DEGES an jeweils einem Tag pro Woche – und damit insgesamt an fünf Tagen – vor Ort beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Auslegung. Ihre Aufgabe war es, angesichts der Vielzahl von Unterlagen Orientierung zu geben und beim Einsehen und Lesen der Unterlagen Hilfestellung zu leisten. Das Angebot wurde von den Planungsinteressierten vor Ort gut angenommen.

Nach Abschluss der Auslegungsfrist konnten diejenigen, die sich in ihren Belangen von dem Vorhaben betroffen fühlen, binnen eines Monats Einwendung beim Fernstraßen-Bundesamt erheben. Die Einwendungsfrist endete am 9. Oktober 2023. Zeitgleich waren auch die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.

Beantwortung der eingegangenen Einwendungen läuft noch

Das FBA hat die insgesamt 420 eingegangenen Einwendungen und 66 Stellungnahmen gesichtet und zur Beantwortung an die DEGES weitergegeben. Die DEGES arbeitet derzeit an der Erstellung der Erwiderungen, in denen sie zu allen eingegangenen Punkten und Fragen Antwort gibt. Nach Fertigstellung werden die Erwiderungsschriftsätze an das FBA übergeben. Im nächsten Schritt wird das FBA den Erörterungstermin durchführen. Über Orte und Zeiten des Termins wird das FBA rechtzeitig informieren. Die DEGES hat auf die Terminsetzung keinen Einfluss.

 Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Projektwebseite zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke.

Dialog – Die DEGES in Berlin

Insgesamt zeichnet die DEGES für den Aus- bzw. Neubau von rund 3.000 km Bundesfernstraßen mit einem Auftragsvolumen von rund 49,4 Milliarden Euro verantwortlich. Die DEGES ist auch für die Kommunikation ihrer Projekte und für die Beteiligung der Öffentlichkeit zuständig.

Die Informations- und Dialogangebote der DEGES

Wir halten Sie auf dem Laufenden:

  • Auf der Projektwebseite können Sie sich über den aktuellen Projektstand sowie über baubedingte Verkehrseinschränkungen informieren. Sie finden dort Hintergrundinformationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
  • Zu allen Projekten der DEGES in Berlin berichtet der Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL. Sie können den Informationsdienst abonnieren und erhalten dann regelmäßig Informationen zu den Projekten.
  • Wir informieren die Anwohnerinnen und Anwohner anlassbezogen über aktuelle Entwicklungen in den Projekten.
Stellen Sie uns Ihre Fragen:

  • Sie erreichen unser Bürgertelefon montags bis sonntags zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5895 2479.
  • Anfragen über das Kontaktformular auf der jeweiligen Unterseite zum Projekt beantworten wir so schnell wie möglich. Sie können uns auch gerne eine E-Mail schicken an: info@deges.de.
  • Unterstützen Sie uns und teilen Sie uns mit, welche Themen und Fragen für Sie von besonderem Interesse sind. Ihre Rückmeldungen und Hinweise fließen in die Projektkommunikation ein.

 

 

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