Wenn eine Änderung von einzelnen Bestandteilen der Planung notwendig wird, erfolgt ein so genanntes Deckblattverfahren. Nachdem die Details der Planung, die geändert werden müssen, eingearbeitet sind, werden sie in den Planunterlagen gekennzeichnet und als Deckblatt bezeichnet. Je nach Bedeutung der Änderung wird zusammen mit der Genehmigungsbehörde entschieden, ob, und wenn ja, mit wem eine erneute Beteiligung Betroffener erforderlich wird.