A 3: Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost ohne förmliches Verfahren
Am 11. Dezember hat das FBA entschieden, dass für den Ausbau der TRA Siegburg-Ost kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
![Blick auf die heutige Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost](https://www.deges.de/wp-content/uploads/2023/12/IMG_20200409_152120_resized_20200413_063600798-1192x671.jpg)
Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat am 11. Dezember 2023 entschieden, dass beim Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost im Zuge der Autobahn A 3 auf ein förmliches Verfahren verzichtet werden kann. Bereits zwei Monate zuvor hatte die DEGES einen Antrag auf Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gestellt. Der Ausbau der A 3-Rastanlage in Fahrtrichtung Köln erfolgt mittels System für telematisches Parken (Kompaktparken).
Aufgrund der bundesweiten Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die ein erhebliches Defizit an Lkw-Stellflächen u. a. in diesem Streckenabschnitt festgestellt hatte, wird die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost mit zukünftig 85 Lkw-Stellplätzen geplant.
Weiterführende Informationen zur Entscheidung des FBA finden Sie auf der Seite des Fernstraßen-Bundesamts.
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